Rechtsprechung
   BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 111/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2008
BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 111/96 (https://dejure.org/1996,2008)
BayObLG, Entscheidung vom 07.11.1996 - 2Z BR 111/96 (https://dejure.org/1996,2008)
BayObLG, Entscheidung vom 07. November 1996 - 2Z BR 111/96 (https://dejure.org/1996,2008)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2008) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 139, 883, 1149; GBO §§ 22, 29
    Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung; keine unzulässige Verfallsvereinbarung, wenn Vormerkungsberechtigter pfandrechtlich nicht gesichert wurde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer verbotenen Verfallsvereinbarung durch die Eintragung einer Grundschlud und eines Nießbrauchs für einen Darlehensgeber in das Grundbuch ; Anwendbarkeit des § 139 BGB bezüglich einer zur Sicherung des Darlehens bestellten Auflassungsvormerkung wegen ...

  • Wolters Kluwer

    Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch wegen Nichtigkeit einer notariell beurkundeten Verfallsvereinbarung; Absicherung eines Darlehens mit Eintragung eines Nießbrauchsrechts und Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 590
  • DNotZ 1997, 727
  • Rpfleger 1997, 151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 258/11

    Grundbuchverfahren: Erneute Verwendung einer unrichtig gewordenen Vormerkung

    a) Die Löschung einer Vormerkung durch Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs setzt allerdings voraus, dass der Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise und in der Form des § 29 GBO nachweist, dass jede Möglichkeit des Entstehens oder des Bestehens des zu sichernden Anspruchs ausgeschlossen ist (BayObLG, NJW-RR 1997, 590).
  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Anderes ist zu Gunsten der Beteiligten zu 1 und 2 nicht anzunehmen, weil die Beweisregel des § 139 BGB, nach der die Nichtigkeit eines Teils des Rechtsgeschäfts die Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts zur Folge hat, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen worden wäre, im Grundbuchberichtigungsverfahren nach § 22 GBO nicht gilt (BayObLG, NJW-RR 1990, 722, 723; NJW-RR 1997, 590, 591) und selbst bei Anwendung des § 139 BGB davon auszugehen wäre, dass die Einigung über ein weitergehendes Recht in der Regel den Willen der Beteiligten über das Entstehen wenigstens des Teilrechts umfasst (NK-BGB/Krause, 3. Aufl., § 873 Rn. 56; Staudinger/Gursky, BGB [2012], § 873 Rn. 196).
  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Nr. 4 verzeichnete Vormerkung darstellt, bedarf es, wie für deren Eintragung grundsätzlich einer Bewilligung des Betroffenen gemäß § 19 GBO oder eines Unrichtigkeitsnachweises nach § 22 Abs. 1 GBO (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 590; BayObLG FGPrax 2002, 151; Demharter, GBO, 26. Aufl. 2008).

    Die Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung ist deshalb nur möglich, wenn der Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise und in der Form des § 29 GBO nachweist, daß jede Möglichkeit des (Fort-) Bestehens des gesicherten Anspruchs ausgeschlossen ist (vgl. BayObLG DNotZ 1994, 182 [185]; BayObLG NJW-RR 1997, 590).

    Denn nach dem oben Gesagten setzt die Löschung wegen nachgewiesener Unrichtigkeit voraus, daß das Bestehen oder Entstehen des gesicherten Anspruchs - und damit auch eines solchen Anspruchs aufgrund neuer schuldrechtlicher Grundlage - ohne jeden Zweifel ausgeschlossen ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 590).

  • OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des

    2 Z 92/89">Rpfleger 1990, S. 61 f.; Rpfleger 1997, S. 151 f.; NJW-RR 2004, S. 1533 f.; OLG München, NotBZ 2010, S. 62 f.; OLGR Zweibrücken 2005, S. 733 f.; OLG Köln, FGPrax 2010, S. 14 ff.; OLG Frankfurt, Rpfleger 1994, S. 106; Böttcher, aaO., § 22 Rn. 138).
  • OLG München, 24.02.2021 - 34 Wx 458/20

    Zulässigkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit betreffend Vertrieb

    Dabei ist zu beachten, dass die in § 139 BGB vorgenommene Beweislastverteilung im Grundbuchverfahren nicht gilt (BayObLG DNotZ 1997, 727; Demharter § 22 Rn. 37; Hügel/Holzer § 22 Rn. 61).
  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungvormerkung nach Versterben des

    Die Löschung einer Vormerkung im Wege der Berichtigung ist deshalb nur möglich, wenn der Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise und in der Form des § 29 GBO nachweist, dass jede Möglichkeit des (Fort-) Bestehens des gesicherten Anspruchs ausgeschlossen ist (vgl. BayObLG DNotZ 1994, 182 [185]; BayObLG NJW-RR 1997, 590).
  • OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16

    Löschung einer einen bedingten Rückübertragungsanspruchs sichernden Vormerkung

    Die Löschung der Eigentumsvormerkung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises setzt daher den formgerechten (§ 29 GBO) Nachweis voraus, dass der durch die eingetragene Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch nicht besteht und auch nicht mehr durch Bedingungseintritt entstehen kann; denn als Sicherungsmittel hängt die Vormerkung in ihrem Bestand von demjenigen des Anspruchs ab, zu dessen Sicherung sie bestellt ist (BayObLG NJW-RR 1997, 590; FGPrax 2002, 151; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 244/245).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 20 W 440/10

    Löschung Auflassungsvormerkung ohne Bewilligung durch Grundbuchberichtigung nach

    Die Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung setzt deshalb voraus, dass durch den Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise und in der Form des § 29 GBO nachgewiesen wird, dass jede Möglichkeit des Bestehens des gesicherten Anspruchs ausgeschlossen ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 590; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 244; OLG Köln FGPrax 2010, 14).

    2 Z 92/89">Rpfleger 1990, 61 und NJW-RR 1997, 590; OLG Hamm Rpfleger 1992, 474; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 244).

  • OLG Bremen, 03.11.2010 - 3 W 17/10

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

    Zur Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Eigentumsvormerkung (Auflassungsvormerkung), wie sie die vorliegende, in Abt. II Nr. 3 verzeichnete Rückauflassungsvormerkung darstellt, bedarf es, wie für deren Eintragung grundsätzlich einer Bewilligung des Betroffenen gemäß § 19 GBO oder eines Unrichtigkeitsnachweises nach § 22 Abs. 1 GBO (OLG Köln FGPrax 2010, 14 ff., 15; BayObLG NJW-RR 1997, 590 ; BayObLG FGPrax 2002, 151 ).

    Denn nach dem oben Gesagten setzt die Löschung wegen nachgewiesener Unrichtigkeit voraus, dass das Bestehen oder Entstehen des gesicherten Anspruchs - und damit auch eines solchen Anspruchs aufgrund neuer schuldrechtlicher Grundlage - ohne jeden Zweifel ausgeschlossen ist (BayObLG NJW-RR 1997, 590 ).

  • OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 16/05

    Grundbuchberichtigung: Löschung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines

    Ihre Eintragung unterliegt indes gleichwohl der Berichtigung nach § 22 GBO, sofern in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise der Nachweis geführt wird, dass die wirkliche Rechtslage mit dem Inhalt des Grundbuchs deshalb nicht übereinstimmt, weil der durch die Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch auf dingliche Rechtsänderung nicht mehr besteht und auch nicht mehr entstehen kann, so dass die - ursprünglich zu Recht eingetragene - Auflassungsvormerkung das Grundbuch unrichtig macht (vgl. zum Ganzen: BayObLG RPfleger 1980, 278 f; BayObLG NJW-RR 1997, 590; BayObLG NJOZ 2002, 2063, 2064; OLG Hamm, RPfleger 1992, 474; Demharter, GBO, 25. Aufl., § 46 Rdnrn. 3, 7 und § 22 Rdnrn. 4, 18, jew. m. w. N.).
  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01

    Auslegung der Grundbucheintragung - strenge Anforderungen an Nachweis

  • OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10

    Löschung einer Vormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung nach Erlöschen des

  • OLG Köln, 16.10.2013 - 2 Wx 247/13

    Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung nach Versterben des Begünstigten

  • OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 20 W 77/14

    Eintragungsfähigkeit eines Wirksamkeitsvermerks im Grundbuch

  • OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung; Anforderungen an den

  • OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10

    Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens;

  • OLG München, 23.05.2014 - 34 Wx 135/14

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Voraussetzungen einer Zwischenverfügung bei

  • OLG Zweibrücken, 08.03.2012 - 3 W 146/11

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit eines Unrichtigkeitsnachweises für die

  • OLG München, 27.11.2009 - 34 Wx 102/09

    Grundbuchverfahren: Löschung von Rückgewährsvormerkungen ohne Bewilligung des

  • OLG München, 02.03.2009 - 34 Wx 79/08

    Grundbuchsache: Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die berichtigende

  • OLG Saarbrücken, 15.09.2021 - 5 W 52/21

    Zur Auslegung einer im Grundbuch als "befristet" eingetragenen

  • BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 55/98

    Grundsätze für die Auslegung von Willenserklärungen

  • OLG München, 04.02.2011 - 34 Wx 157/10

    Gütergemeinschaft: Alleinige Antrags- und Beschwerdebefugnis des in

  • OLG Köln, 11.06.2001 - 12 U 228/00

    Zulässigkeit einer analogen Anwendung der Vorschriften über die Unzulässigkeit

  • OLG Hamm, 11.01.2017 - 15 W 515/16

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamtes; Löschung einer Vormerkung im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht